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Ansicht Portiersloge
Ansicht Portiersloge, © Mathis Fotografie GmbH
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Aufnahme & Aufenthalt

Aufnahme & Aufenthalt

Ihr Wohlergehen steht für das Ärzte-, Pflege- und Verwaltungspersonal im Krankenhaus Dornbirn zu jeder Zeit im Mittelpunkt unseres Bemühens. Damit Ihr Genesungsprozess nicht von bürokratischen Notwendigkeiten unterbrochen wird, versuchen wir erforderliche Formalitäten weitestgehend zu Beginn Ihres Aufenthalts zu erledigen.

Sie können uns unterstützen, indem Sie bereits bei Ihrem Eintreffen im Krankenhaus die für die Anmeldung notwendigen Dokumente bei sich führen.

Wichtige Dokumente für die Aufnahme

  • E-Card
  • Zuweisungsschreiben des Haus- oder Facharztes
  • Vorbefunde
  • Röntgenbilder
  • Medikamente, die aktuell von Ihnen eingenommen werden – und eventuell vorhandene Medikamentenpläne. Falls Sie einen Thrombozytenaggregationshemmer – beispielsweise Thrombo-Ass oder Aspirin – einnehmen, konsultieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt im Krankenhaus
  • Ausweise (Schrittmacher, Diabetes, Allergie, Blutverdünnung u.ä.)
  • Patientenverfügung

Auch wenn unser Haus überwacht wird und ausgesprochen sicher ist: Vermeiden Sie es bitte, Wertgegenstände, Schmuck oder größere Geldbeträge mitzubringen.

Krankenhaus der Stadt Dornbirn
Qualitätsmanagement
T +43 5572 303

Sonderklasse

Als Sonderklasse-Patientin oder Patient genießen Sie im Krankenhaus Dornbirn ein exklusives Service. Hier werden Sie von Ihrer Aufnahme bis zur Entlassung erstklassig untergebracht und verpflegt.

Hausordnung

Das Krankenhaus Dornbirn stellt Ihr Wohlbefinden und Ihre Genesung in den Mittelpunkt des Bestrebens. Um diese herausfordernde Aufgabe bestmöglich zu bewältigen, ist das Einhalten gewisser Rahmenbedingungen von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern erforderlich. Wir dürfen Sie bitten, folgende Hausordnung im Krankenhaus Dornbirn ernst zu nehmen: 

  • Alkohol: Sowohl für Patientinnen und Patienten als auch Besucherinnen und Besucher ist der Konsum von Alkohol während der gesamten Aufenthaltsdauer nicht erlaubt. In absoluten Einzelfällen kann nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
  • Rauchen: Im gesamten Krankenhaus gilt ein generelles Rauverbot – das Rauchen für Patientinnen und Patienten bzw. Besucherinnen und Besucher ist nur im Freien bei den explizit dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
  • Nachtruhe: Die Patientinnen und Patienten werden ersucht, sich ab 22 Uhr nur noch im eigenen Zimmer aufzuhalten und die Nachtruhe einzuhalten.
  • Persönliches: Kleidung und Hygiene-Artikel werden nicht vom Krankenhaus Dornbirn zur Verfügung gestellt, die Patientinnen und Patienten werden gebeten, notwendige (persönliche) Artikel selbst mitzubringen. Wir bitten Sie Wertgegenstände möglichst nicht ins Krankenhaus mitzunehmen. Das Krankenhaus kann hierfür keine Haftung übernehmen – wir bitte um Verständnis.
  • Tiere: Aus hygienischen Gründen ist die Mitnahme von Tieren ins Krankenhaus Dornbirn ausnahmslos untersagt.
  • Gelände: Wir bitten Sie das Krankenhausgelände während Ihres stationären Aufenthalts nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt und – sofern erlaubt – nur für kurze Zeit zu verlassen.

Sie haben weitere Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses Dornbirn stehen Ihnen jederzeit gerne vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.

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