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Radiotechnologe bei der Arbeit
Aerzte, Aerztin, Arzt, Dornbirn, Interne, KH, Krankenhaus, Medizin, Ultraschall, durchleuchten, roentgen, Aerzte, Aerztin, Arzt, Dornbirn, Interne, KH, Krankenhaus, Medizin, Ultraschall, durchleuchten, roentgen, © Lisa Mathis
Radiotechnologe bei der Arbeit
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Radiotechnologie

Radiotechnologie

Unsere Radiologietechnologinnen und -technologen wenden modernste bildgebende Verfahren an und ermöglichen den Blick in das Innere des menschlichen Körpers. Radiologietechnologische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren werden sowohl in der Diagnostik als auch zu therapeutischen Zwecken angewendet. Unter Anwendung unterschiedlicher Strahlenarten können etwa Form und Funktion von Organen abgebildet werden.

Radiologietechnolognnen und -technologen sind darüber hinaus für die Planung und Durchführung von strahlentherapeutischen Maßnahmen verantwortlich. Weitere Aufgaben sind, die Aufnahme- oder Untersuchungsergebnisse zu analysieren und hinsichtlich qualitativer Richtlinien zu bewerten, Fehler und deren Ursachen zu erkennen sowie zu korrigieren, die Qualität zu argumentieren und gegebenenfalls Möglichkeiten weiterführender radiologisch-technischer Maßnahmen vorzuschlagen.

Alle medizinischen Disziplinen (Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Chirurgie, Pädiatrie, Onkologie etc.) sind auf die Radiologietechnologie angewiesen. Die gewonnenen Bild- und Untersuchungsdaten bilden die unverzichtbare Grundlage für die weitere Befundstellung durch die Ärztin bzw. den Arzt.

Erst durch qualitative Bildgebung durch unser 14-köpfiges Team sind gute Befunde und somit gute Therapien möglich. In interdisziplinären Behandlungsprogrammen ist die Mitarbeit von RadiologietechnologInnen selbstverständlich geworden.

RT Magdalena Loretz
T +43 5572 303 2860

Krankenhaus der Stadt Dornbirn
Radiotechologie
Lustenauerstraße 4, 6850 Dornbirn
karl.kaar​(at)​dornbirn.at

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+++ Wichtige Information +++

Zutrittsregeln für das Krankenhaus Dornbirn

Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus!
Für Corona-positive Besucher:innen und Begleitpersonen ist der Eintritt ins Krankenhaus für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet. 
Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Geburt, Palliativ- und Hospizbegleitung und notwendiger Begleitung von Kindern. 

BESUCHSREGELUNG:

Zwei Besucher:innen pro Patient:in pro Tag sind erlaubt. Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
Haushaltszugehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt.

Besuchszeiten:

Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr
Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr

Besucher:innen und Begleitpersonen:

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit alleine ins Krankenhaus! Pro Patient:in ist eine Begleitpersonen erlaubt.
Für die Begleitpersonen stationärer und ambulanter Patient:innen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmefälle:

Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.

 

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist
 
(Stand ab 16.12.2022)