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Aerztin, Arzt, Empfang, Image, KH Dornbirn, Krankenhaus, Krankenschwester, Pflegerin, Physiotherapie, Zivildiener
Physiotherapie, © www.lisamathis.at
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Physiotherapie

Physiotherapie

Mehr als zehn Physiotherapeut:innen sowie zwei Masseur:innen kümmern sich am Krankenhaus Dornbirn um unsere Patient:innen – und können in den modernen Räumlichkeiten auf beste technische Geräte zurückgreifen, die neue Behandlungen und eine optimale Betreuung gewährleisten. Im Bewegungsraum unterstützen neben einer Kletterwand und einem Laufband beispielsweise auch Elektrotherapie-Möglichkeiten, Fango-, Rotlicht- oder Kältebehandlungen den Genesungsprozess der Patient:innen.

Für alle Abteilungen im Einsatz

Die ärztliche Leitung der Abteilung für Physiotherapie obliegt der Orthopädie. Und trotzdem: Die Leistungen der Therapeut:innen wird nahezu von allen Abteilungen des Krankenhauses in Anspruch genommen. Beispiele? Patient:innen der Allgemeinen Chirurgie werden nach einer Bauchoperation in gesunden Bewegungsabläufen geschult, Frauen erhalten nach einer Brustoperation Bewegungstherapien – und auch nach größeren Operationen oder einem Aufenthalten in der Intensivstation können unsere Patient:innen in der Physiotherapie betreut werden.

Alexander Rensi
T +43 5572 303 2780

Krankenhaus der Stadt Dornbirn
Physiotherapie
Lustenauerstraße 4, 6850 Dornbirn
alexander.rensi​(at)​dornbirn.at

Ambulante Behandlungen

Einige Mitarbeiter:innen sind als Wahltherapeuten tätig und bieten ambulante Behandlungen und Anwendungen an. Auch Bewohner:innen unserer Pflegeheime Birkenwiese und Höchsterstraße werden direkt vor Ort betreut. Unsere Masseur:innen stehen auch bereits entlassenen Patient:innen zur Seite.

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+++ Wichtige Information +++

Zutrittsregeln für das Krankenhaus Dornbirn

Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus!
Für Corona-positive Besucher:innen und Begleitpersonen ist der Eintritt ins Krankenhaus für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet. 
Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Geburt, Palliativ- und Hospizbegleitung und notwendiger Begleitung von Kindern. 

BESUCHSREGELUNG:

Zwei Besucher:innen pro Patient:in pro Tag sind erlaubt. Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
Haushaltszugehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt.

Besuchszeiten:

Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr
Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr

Besucher:innen und Begleitpersonen:

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit alleine ins Krankenhaus! Pro Patient:in ist eine Begleitpersonen erlaubt.
Für die Begleitpersonen stationärer und ambulanter Patient:innen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmefälle:

Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.

 

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist
 
(Stand ab 16.12.2022)