Es sind erhöhte Schutzmaßnahmen in Kraft getreten. In allen Vorarlberger Krankenhäusern gilt das Besuchsverbot.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Vater beziehungsweise Begleitperson vor, während und nach der Geburt
- je ein Elternteil kann auch zu Ihrem Kind
- bei Schwerstkranken
Bitte beachten Sie – Zutritt zur Spitalsambulanzen haben derzeit nur Notfälle, bestellte Patientinnen und Patienten mit Termin oder einer Überweisung je nach medizinischer Dringlichkeit. Ambulanzbesucherinnen und -besucher müssen sich einer Ersteinschätzung unterziehen, um mögliche Infektionen auszuschließen.
Bleiben Sie gesund und schauen Sie auf ihren Nächsten.
Ihr städtisches Krankenhaus