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Besuchsverbot
In den Vorarlberger Krankenhäusern gilt das Besuchsverbot., © KHBG
Besuchsverbot
In den Vorarlberger Krankenhäusern gilt das Besuchsverbot., © KHBG

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Besuchsverbot in den Vorarlberger Krankenhäusern

Besuchsverbot in den Vorarlberger Krankenhäusern

Ab sofort gilt aufgrund der aktuell stark steigenden Zahl an Corona-Patient:innen in allen Vorarlberger Krankenhäusern ein Besuchsverbot. Zum Schutz unserer Patient:innen und Mitarbeitenden sind bis auf weiteres keine Besuche gestattet. Die österreichweite Verordnung sieht aber vor, dass es eine Ausnahme für all jene Patient:innen gibt, die länger als eine Woche im Spital aufgenommen sind.

In diesen Fällen ist ein Besucher pro Patient pro Woche erlaubt. Es gilt die 2G+ Regel
(Geimpft und PCR-Test. Oder: Genesen und PCR-Test. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.)

Zutritt haben darüber hinaus:
**Zwei Personen zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patienten pro Tag, für sie gilt die 2Gplus-Regel
**Höchstens zwei Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten pro Tag
**Höchstens eine Person zur Begleitung bei Schwangerschaftsuntersuchungen sowie während und nach einer Geburt
**Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen.

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
**im Notfall
**mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
**wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist.

Kranke schützen – bitte sehen Sie von Besuchen ab

Der Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden bleibt in den Vorarlberger Krankenhäusern oberstes Gebot. Die Spitalsverantwortlichen appellieren daher an die Bevölkerung, von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen.

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+++ Wichtige Information +++

Ersteinschätzung für Patient:innen

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

wenn Sie ohne Termin die Ambulanz aufsuchen, werden Sie in der neuen Ersteinschätzung nach dem Manchester Triage System nach Ihrer Behandlungsdringlichkeit eingestuft. Patient:innen mit der höchsten Dringlichkeitsstufe werden herausgefiltert und zeitnah einer Behandlung zugeführt. Wer zuerst Hilfe benötigt, bekommt zuerst Hilfe. Für Patient:innen mit weniger dringlicher Einstufung kann dies bedeuten, dass nachkommende dringendere Patient:innen vorgereiht werden und sich somit ihre eigene  Wartezeit verlängert – es gilt aber auch: Warten bedeutet helfen. 

Hier die wesentlichen Schritte zusammengefasst:

1. e-card stecken und am Terminal ein Ticket ziehen. Auf dem Ticket ist - bei einem Termin - ein Wartebereich vermerkt. Ohne Termin warten Sie auf den Aufruf Ihrer Nummer bei der

2. Anmeldung. Die Schalter sind Mo bis Fr von 7:00 - 13:00 Uhr und Sa von 7:00 bis 12:00 geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten beim Portier anmelden.

3. Im Wartebereich Platz nehmen.

4. Sie werden zur Ersteinschätzung aufgerufen.

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn ein Termin vereinbart wurde
 
(Stand ab 23.4.2024)