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Labor
Labor, © mathis.studio
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Biomedizinische Analytik

Biomedizinische Analytik

Biomedizinische AnalytikerInnen bilden eine der sieben Berufsgruppen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD) und sind für wichtige Aufgaben in der klinischen Labor- und Funktionsdiagnostik sowie der Forschung verantwortlich. Das Berufsbild der Biomedizinischen Analytik zeichnet sich insbesondere durch eine spannende Kombination aus Medizin, Technik und Naturwissenschaften aus.

Analytisch und technisch vielfältig

In der klinischen Labordiagnostik untersuchen biomedizinische AnalytikerInnen mithilfe von manuellen und hochtechnisierten Verfahren Körperflüssigkeiten, Gewebeproben und Mikroorganismen oder führen molekularbiologische Bestimmungen, wie DNA/RNA-Analysen, durch. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag: Denn durch biomedizinische Analysen können Gesundheit, Krankheit und Unverträglichkeiten festgestellt oder auch die Wirksamkeit von Therapiemaßnahmen, wie z. B. die Gabe von Antibiotika, beurteilt werden. In der Funktionsdiagnostik steht die Untersuchung von Elektro-, Neuro- sowie der kardiopulmonalen Funktionen im Fokus, z.B. mittels EEG (Elektroenzephalogramm), EKG (Elektrokardiographie) oder Lungenfunktionsdiagnostik.

Hier der Link zur Ausbildung

 

Berte Singer-Millhagen M.A.
T +43 5572 303 1321

Krankenhaus der Stadt Dornbirn
Personalentwicklung
Lustenauerstraße 4, 6850 Dornbirn
berte.singer-millhagen​(at)​dornbirn.at

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+++ Wichtige Information +++

Zutrittsregeln für das Krankenhaus Dornbirn

Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus!
Für Corona-positive Besucher:innen und Begleitpersonen ist der Eintritt ins Krankenhaus für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet. 
Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Geburt, Palliativ- und Hospizbegleitung und notwendiger Begleitung von Kindern. 

BESUCHSREGELUNG:

Zwei Besucher:innen pro Patient:in pro Tag sind erlaubt. Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
Haushaltszugehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt.

Besuchszeiten:

Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr
Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr

Besucher:innen und Begleitpersonen:

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit alleine ins Krankenhaus! Pro Patient:in ist eine Begleitpersonen erlaubt.
Für die Begleitpersonen stationärer und ambulanter Patient:innen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmefälle:

Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.

 

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist
 
(Stand ab 16.12.2022)