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Krankenhaus Dornbirn, Kreißsaal, Geburt, Geburtsbegleitung, Hebammen, Entbindung
Krankenhaus Dornbirn, Kreißsaal, Geburt, Geburtsbegleitung, Hebammen, Entbindung, © Lisa Mathis
Krankenhaus Dornbirn, Kreißsaal, Geburt, Geburtsbegleitung, Hebammen, Entbindung
Krankenhaus Dornbirn, Kreißsaal, Geburt, Geburtsbegleitung, Hebammen, Entbindung, © Lisa Mathis
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Hebamme

Hebamme

Das Wunder Mensch ist Ihr Arbeitsalltag. Sie sind beim bewegenden Moment dabei, wenn aus zwei Menschen eine Familie wird. Hebammen leisten wertvolle Arbeit. Sie betreuen werdende Mütter im Laufe der Schwangerschaft, während der Geburt sowie bei der Nachbetreuung und unterstützen bei der Familienplanung. In Österreich besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass eine Hebamme während der Geburt anwesend ist.

Hebamme. Passt der Beruf zu mir?

Fähigkeiten, die jede Hebamme besitzt

  • die Fähigkeit, sich zu und seine Arbeit zu organisieren
  • Zuverlässigkeit
  • gerne mit Menschen zu arbeiten und auf die Fähigkeit, auf die Bedürfnisse eingehen zu können
  • Flexibilität
  • Mobilität
  • die Fähigkeit, gerne zu beraten
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Medizinisches Verständnis
  • die Fähigkeit, schwierige Situationen zu meistern, ohne sie auf das eigene Leben zu übertragen
  • Stresstoleranz

Für viele Hebammen ist der Beruf der schönste der Welt. Er ist zeitlos. Werdende Eltern wollen nichts dem Zufall überlassen. Professionelle Hilfe vor, während und nach der Geburt ist daher eine Dienstleistung, für die es immer Bedarf geben wird. Darum steigt die Zahl der Hebammen und Entbindungshelfer kontinuierlich. 

Hier der Link zur Ausbildung

Berte Singer-Millhagen M.A.
T +43 5572 303 1321

Krankenhaus der Stadt Dornbirn
Personalentwicklung
Lustenauerstraße 4, 6850 Dornbirn
berte.singer-millhagen​(at)​dornbirn.at

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+++ Wichtige Information +++

Zutrittsregeln für das Krankenhaus Dornbirn

Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus!
Für Corona-positive Besucher:innen und Begleitpersonen ist der Eintritt ins Krankenhaus für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet. 
Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Geburt, Palliativ- und Hospizbegleitung und notwendiger Begleitung von Kindern. 

BESUCHSREGELUNG:

Zwei Besucher:innen pro Patient:in pro Tag sind erlaubt. Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
Haushaltszugehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt.

Besuchszeiten:

Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr
Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr

Besucher:innen und Begleitpersonen:

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit alleine ins Krankenhaus! Pro Patient:in ist eine Begleitpersonen erlaubt.
Für die Begleitpersonen stationärer und ambulanter Patient:innen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmefälle:

Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.

 

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist
 
(Stand ab 16.12.2022)