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Radiotechnologe bei der Arbeit
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Radiotechnologe bei der Arbeit
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RTAs

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Radiologietechnologie verbindet Medizin mit Technik und Sozialkompetenz. Mittels der Medizintechnik machen Radiologietechnolog:inn Unsichtbares sichtbar. Sie werfen einen Blick ins Innere des Menschen und arbeiten an der Nahtstelle zwischen Medizin, Technik und Mensch. Radiologietechnologie ist  ein eigenständiger Beruf und eine eigenständige Wissenschaft.  RadiologietechnologInnen wenden eigenverantwortlich, indikationsbezogene Technologien mittels Strahlung / Magnetfeld / Ultraschall zur Untersuchung und Behandlung von Menschen, Tieren sowie in der Forschung und Industrie an.

Radiologietechnolog:in

Radiologietechnolog:innen arbeiten in einem interprofessionellen Setting und führen in allen Spezialgebieten der Radiologietechnologie (Radiologische Diagnostik und Intervention, Nuklearmedizin und Strahlentherapie-Radioonkologie) eigenverantwortlich radiologisch-technische Untersuchungen bzw. Behandlungen durch und passen sich laufend den berufsspezifischen und wissenschaftlichen Entwicklungen an. 

Der Beruf spricht alle an, die sich für Medizin und Technik interessieren. Der Bezug zum Menschen ist ein ganz wichtiges Merkmal.  Soziales Engagement steht in diesem Fall in Verbindung mit dem Interesse für Technik bzw. neueste Technologien. Es ist ein sehr dynamischer Beruf, der sehr viel Eigen-Engagement und Eigen-Motivationsfähigkeit sowie Lösungskompetenz erfordert. Er bleibt immer spannend und sorgt stets für Abwechslung. Schon das Studium verbindet die Theorie mit der Praxis mit der Zielsetzung: Wir suchen die besten Köpfe für den innovativen Beruf.

Hier der Link zur Ausbildung

Berte Singer-Millhagen M.A.
T +43 5572 303 1321

Krankenhaus der Stadt Dornbirn
Personalentwicklung
Lustenauerstraße 4, 6850 Dornbirn
berte.singer-millhagen​(at)​dornbirn.at

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+++ Wichtige Information +++

Zutrittsregeln für das Krankenhaus Dornbirn

Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus!
Für Corona-positive Besucher:innen und Begleitpersonen ist der Eintritt ins Krankenhaus für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet. 
Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Geburt, Palliativ- und Hospizbegleitung und notwendiger Begleitung von Kindern. 

BESUCHSREGELUNG:

Zwei Besucher:innen pro Patient:in pro Tag sind erlaubt. Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
Haushaltszugehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt.

Besuchszeiten:

Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr
Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr

Besucher:innen und Begleitpersonen:

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit alleine ins Krankenhaus! Pro Patient:in ist eine Begleitpersonen erlaubt.
Für die Begleitpersonen stationärer und ambulanter Patient:innen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmefälle:

Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.

 

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist
 
(Stand ab 16.12.2022)