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Dornbirn, 3.10.2016 KH, Krankenhaus, Broschuere, Klinisches Ethik Komitee, KEK, Ethik, © Mathis Fotografie GmbH
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Dornbirn, 3.10.2016 KH, Krankenhaus, Broschuere, Klinisches Ethik Komitee, KEK, Ethik, © Mathis Fotografie GmbH

Klinisches Ethik-Komitee

Klinisches Ethik-Komitee

Das KEK besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhaus Dornbirns und versteht sich als Forum für schwierige und kontroverselle Entscheidungen.

Unterstützung bei ethischen Fragen

Die Gründung des „Klinischen Ethik-Komitee“ (KEK) im Jahre 2013 ist Resultat der zusehends größeren Möglichkeiten der modernen Medizin. 

Im Zentrum der Aufgaben des KEK steht die klinisch-ethische Fallbesprechung. Vertreter aller Berufsgruppen, die mit der konkreten Patientin oder dem konkreten Patienten in Kontakt stehen, erhalten einen ganzheitlichen Blick auf die Patientin und den Patienten. Im Rahmen der interdisziplinären Arbeitsgruppe werden dann die relevanten ethischen Fragen systematisch aufgearbeitet und reflektiert. Ziel ist es, dem behandelnden Arzt eine Entscheidungsempfehlung zu geben. Neben den Mitgliederinnen und Mitgliedern des Behandlungsteams können auch Angehörige sowie Patientinnen und Patienten eine Fallbesprechung anregen.

Krankenhaus der Stadt Dornbirn
Qualitätsmanagement
T +43 5572 303

Menschenwürde und Lebensqualität

Zu den zentralen Themen, die regelmäßig in KEK-Sitzungen behandelt werden, zählen Fragen zur Menschenwürde, Autonomie, Lebensqualität oder einer angemessenen medizinischen und pflegerischen Behandlung. Die Mitgliederinnen und Mitglieder haben es sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, Leitlinien zu entwickeln sowie Fort- und Weiterbildung zu fördern.

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+++ Wichtige Information +++

Zutrittsregeln für das Krankenhaus Dornbirn

Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus!
Für Corona-positive Besucher:innen und Begleitpersonen ist der Eintritt ins Krankenhaus für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet. 
Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Geburt, Palliativ- und Hospizbegleitung und notwendiger Begleitung von Kindern. 

BESUCHSREGELUNG:

Zwei Besucher:innen pro Patient:in pro Tag sind erlaubt. Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
Haushaltszugehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt.

Besuchszeiten:

Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr
Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr

Besucher:innen und Begleitpersonen:

Bitte kommen Sie nach Möglichkeit alleine ins Krankenhaus! Pro Patient:in ist eine Begleitpersonen erlaubt.
Für die Begleitpersonen stationärer und ambulanter Patient:innen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmefälle:

Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
Begleitung bei kritischen Lebensereignissen

Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.

 

Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist
 
(Stand ab 16.12.2022)